Leistungen

Der physiotherapeutische Prozess

Als staatlich geprüfte Physio­the­ra­peutin weiß ich, dass eine ausführ­liche Befund­er­hebung und standar­di­sierte Testver­fahren die Grundlage für den physio­the­ra­peu­ti­schen Prozess bilden. Die ärztliche Anordnung, die physio­the­ra­peu­tische Diagnose und die Leitsym­ptome entscheiden dann über das weitere Vorgehen. Durch eine Probe­be­handlung lässt sich eine erste Hypothese verwerfen oder bestä­tigen. Zusammen mit dem Patienten definiere ich dann ein realis­ti­sches Thera­pieziel und erstelle einen indivi­du­ellen Behand­lungsplan. Die Verlaufs­do­ku­men­tation beschreibt den Behand­lungs­verlauf und durch den Wieder­befund verfolge ich den erfolg­reichen Thera­pieplan oder erstelle eine neue Hypothese. Beson­der­heiten in der Thera­pie­sitzung, die Reaktionen des Patienten und der Behand­lungs­erfolg geben mir Auskunft über die nächsten Schritte.
Bis zum Behand­lungsziel ist es manchmal ein weiter Weg, doch oft öffnet er den Horizont und erweitert gleich­zeitig unser Gesundheitsbewusstsein.

„Es gibt Berge über die man drüber gehen muss, sonst geht der Weg nicht weiter.“

Ludwig Thoma

Leistungsspektrum | Behandlungsspektrum

Klassische Physiotherapie gemäß Heilmittel-Richtlinie

Kranken­gym­nastik

Manuelle Therapie

Manuelle Lymph­drainage

Kompression

Medizi­nische Trainingstherapie

Funktio­nelle Wirbelsäulengymnastik

Atemthe­rapie

PNF

Klassische Massage

Binde­ge­webs­massage

Geburts­vor­be­reitung | Rückbildungsgymnastik

Becken­bo­den­training für Mann und Frau

Warmpa­ckungen

Heiße Rolle

Kälte­the­rapie

Ultra­schall

Elektro­the­rapie

Ergänzende Therapie für den ganzheitlichen Ansatz

Personal Training

Mental Training

BIA (Messung der Körper­zu­sam­men­setzung und Beratung)

Kopfschmerz­the­rapie

Handthe­rapie

Myofas­ziales Taping

Wellness Massagen

Trigger­punkt­be­handlung

Gesund­heits­be­ratung

Ernäh­rungs­be­ratung

Ergonomie am Arbeitsplatz

Preisgestaltung

Die Vergü­tungen für beruf­liche Leistungen von Physio­the­ra­peuten sind in Deutschland nicht durch Gesetze bundes­ein­heitlich geregelt. Daher richtet sich die Preis­ge­staltung meiner Praxis nach, der Gebühren­über­sicht für Thera­peuten. Zusammen mit der ärztlichen Verordnung bildet sie die Grundlage für die Honorarvereinbarung.

Folgende Faktoren bestimmen den Honorarwert

  • fachlichen Quali­fi­ka­tionen und langjährige Berufserfahrung
  • der Zeitaufwand und die Schwie­rigkeit der einzelnen Behandlungen
  • Mehraufwand durch Vor- und Nacharbeit
  • Komple­xität der Krankheitsbilder
  • Thera­pie­dauer
  • besondere hygie­nische Anforderungen
  • Coaching parallel zu den physio­the­ra­peu­ti­schen Leistungen

Meine Thera­pieleis­tungen können entweder über ein Privat­rezept oder als eine private Dienst­leistung abgerechnet werden. Hier empfehle ich eine ärztliche Verordnung, welche Sie am Ende der Therapie mit Ihrer Rechnung bei Ihrer Erstat­tungs­stelle einreichen können.
Bei der Kosten­rück­erstattung ist es manchmal notwendig, das Abrech­nungs­ver­halten Ihrer privaten Kranken­kasse mit den Tarif­be­stim­mungen abzugleichen. Auch hier unter­stütze ich Sie gerne.

Eva mit Trainingskarte

Kontak­tieren Sie mich gerne über das Kontaktformular.